Teilnahmebedingungen für das kostenlose Screening
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Nutzung des kostenlosen Online-Screenings der
ATTEC UG (haftungsbeschränkt)
Talstraße 15
57076 Siegen
Deutschland
– nachfolgend „ATTEC" –
durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und sonstige gewerbliche oder freiberufliche Interessenten.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher.
2. Gegenstand des kostenlosen Screenings
ATTEC bietet über die Website ein kostenloses erstes Screening möglicher Förderoptionen an. Das Screening dient einer ersten, unverbindlichen Einschätzung auf Grundlage der vom Interessenten übermittelten Informationen.
Gegenstand des kostenlosen Screenings ist insbesondere:
- die Sichtung und Einordnung der übermittelten Angaben,
- die erste Einschätzung möglicher Förderfähigkeit,
- die Identifikation potenziell passender Förderprogramme,
- eine erste Priorisierung bzw. Handlungsempfehlung.
Das kostenlose Screening stellt noch keine weitergehende Beratungs-, Antrags-, Umsetzungs-, Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsleistung dar.
3. Zustandekommen und kein Anspruch auf weitergehende Leistung
Mit dem Absenden des Fragebogens kommt kein Vertrag über weitergehende kostenpflichtige Beratungs- oder Antragsleistungen zustande.
Ein Anspruch auf Durchführung des Screenings, auf Benennung bestimmter Förderprogramme, auf Vollständigkeit der Ergebnisse oder auf eine spätere Begleitung durch ATTEC besteht nicht.
ATTEC ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das Vorhaben offensichtlich nicht in das Leistungsprofil passt oder die Angaben unvollständig sind.
4. Pflichten des Interessenten
Der Interessent verpflichtet sich, die im Fragebogen gemachten Angaben nach bestem Wissen vollständig und zutreffend zu machen.
Änderungen wesentlicher Umstände, die für die Einschätzung relevant sein können, sind ATTEC unverzüglich mitzuteilen.
5. Charakter des Screenings / keine Förderzusage
Das kostenlose Screening ist eine erste fachliche Einschätzung auf Grundlage der übermittelten Informationen und des zum Zeitpunkt des Screenings verfügbaren Kenntnisstands.
ATTEC schuldet weder die Bewilligung von Fördermitteln noch das tatsächliche Bestehen einer Förderfähigkeit. Förderentscheidungen treffen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen, insbesondere Fördergeber, Projektträger, Bewilligungsbehörden oder sonstige zuständige Institutionen.
6. Schutz der Screening-Ergebnisse / Nicht-Umgehung
Die im Rahmen des kostenlosen Screenings von ATTEC konkret identifizierten Förderprogramme, Priorisierungen, Handlungsempfehlungen, Screening-Auswertungen und sonstigen Ergebnisse beruhen auf einer eigenen fachlichen Vorleistung von ATTEC.
Der Interessent verpflichtet sich daher, von ATTEC im Rahmen des kostenlosen Screenings konkret schriftlich benannte Förderprogramme und Handlungsempfehlungen für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Übermittlung der Screening-Ergebnisse nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ATTEC eigenständig oder über Dritte weiterzuverfolgen, umzusetzen, beantragen zu lassen oder zur Grundlage einer Beauftragung eines anderen Beratungsunternehmens zu machen.
Dies gilt nur für solche Fördermöglichkeiten und Empfehlungen, die von ATTEC im Rahmen des kostenlosen Screenings konkret individualisiert benannt wurden.
Für eine weitergehende Prüfung, Beratung, Antragstellung oder Umsetzungsbegleitung ist eine gesonderte Vereinbarung mit ATTEC erforderlich.
7. Vertraulichkeit
ATTEC behandelt die vom Interessenten im Rahmen des Screenings übermittelten unternehmensbezogenen Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Der Interessent verpflichtet sich umgekehrt, die von ATTEC übermittelten Screening-Ergebnisse vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung von ATTEC an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht für interne geschäftliche Entscheidungen erforderlich ist.
8. Vergütung weitergehender Leistungen
Das initiale Screening ist kostenlos.
Weitergehende Beratungs-, Prüfungs-, Antrags-, Umsetzungs- oder Begleitleistungen sind nicht Gegenstand des kostenlosen Screenings und werden ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Angebots, einer gesonderten Vereinbarung oder eines gesonderten Vertrags erbracht.
9. Haftung
ATTEC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Übrigen haftet ATTEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für die tatsächliche Bewilligung, Höhe, Dauer oder wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit von Förderungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.